Baugesuch

Baugesuch · Worblentalstrasse 171

Projekt

Ort
Worblentalstrasse 171
Gemeinde
Bolligen
Kanton
Bern

Verfahren

Publiziert
07.01.2026
Einsprachen
bis 06.02.2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Bolligen - Bauverwaltung Flugbrunnenstrasse 16 3065 Bolligen

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Vom 8. Januar 2026 bis 6. Februar 2026 können die Baugesuchunterlagen elektronisch via eBau eingesehen werden: (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/265919). Zudem liegen die Auflageakten bei der Bauverwaltung Bolligen während den Öffnungszeiten auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel bei der Bauverwaltung Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).