Neubau Selbstbedienungsladen für Tierfutter

Baugesuch · Einschlagweg 59, Burgdorf

Projekt

Projekt
Neubau Selbstbedienungsladen für Tierfutter
Ort
Einschlagweg 59, Burgdorf
Gemeinde
Burgdorf
Kanton
Bern
Parzellen
2217
Zone
Gewerbezone (Arbeitszone 12m)
Beantragte Ausnahmen
Nach Art. 26 BauG bzw. Art. 36 KEnG für das Abweichen vom winterlichen- und sommerlichen Wärmeschutz sowie von den Anforderungen an die gewichtete Gesamtenergieeffizienz

Verfahren

Publiziert
08.01.2026
Einsprachen
bis 09.02.2026
Planauflage bei
Bauinspektorat

Einsprache

Auflagestelle Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 9. Februar 2026 Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.