Baugesuch

Baugesuch · Aarhaldenstrasse 9, 3084 Wabern

Projekt

Ort
Aarhaldenstrasse 9, 3084 Wabern
Gemeinde
Bern
Kanton
Bern
EGRID
CH773587944649

Verfahren

Publiziert
26.03.2026
Einsprachen
bis 27.04.2026
Planauflage bei
Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern

Einsprache

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 27. April 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern