Verlegung Vitaparcours

Baugesuch · Bätterkinden

Projekt

Projekt
Verlegung Vitaparcours
Kanton
Bern

Verfahren

Publiziert
09.04.2026
Einsprachen
bis 04.05.2026
Planauflage bei
Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.

Einsprache

Auflagestelle: Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beteiligte

Projektverfasser

Julia Fischer, Gemeinde Utzenstorf

Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf