Baugesuch

Baugesuch · Ritterfeldweg 8

Projekt

Ort
Ritterfeldweg 8
Gemeinde
Zollikofen
Kanton
Bern

Verfahren

Publiziert
21.04.2026
Einsprachen
bis 21.05.2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Zollikofen Wahlackerstrasse 25 3052 Zollikofen

Einsprache

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 21. Mai 2026 Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Login erforderlich, https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20982) Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG) Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG) Bauinspektorat Zollikofen

Beteiligte