Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Baugesuch · Oele 132c, 3068 Utzigen
Projekt
- Projekt
- Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
- Projektart
- Wärmepumpe
- Ort
- Oele 132c, 3068 Utzigen
- Gemeinde
- Vechigen
- Kanton
- Bern
- Parzellen
- 2182
- EGRID
- CH152546803540
- Zone
- Ausserhalb der Bauzone (ausserhalb Bauzone)
- Beantragte Ausnahmen
- Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 RPG und Bauen am Gewässer Art. 48 WBG
Verfahren
- Publiziert
- 08.07.2026
- Einsprachen
- bis 08.07.2026
- Planauflage bei
- Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll
Einsprache
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 07.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.