Baugesuch

Baugesuch · Stauwehrrain 4, 3004 Bern

Projekt

Ort
Stauwehrrain 4, 3004 Bern
Gemeinde
Bern
Kanton
Bern
EGRID
CH743546760676

Verfahren

Publiziert
05.10.2026
Einsprachen
bis 04.11.2026
Planauflage bei
Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern

Einsprache

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 4. November 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern