Einbau einer Verglasung in die bestehende Sitzplatzüberdachung
Baugesuch · Bodelenweg 53, 3172 Niederwangen b. Bern · In der Einsprachefrist
Projekt
- Projekt
- Einbau einer Verglasung in die bestehende Sitzplatzüberdachung
- Ort
- Bodelenweg 53, 3172 Niederwangen b. Bern
- Gemeinde
- Köniz
- Kanton
- Bern
- Parzellen
- 10006
- EGRID
- CH643546987473
- Zone
- Überbauungsordnung nach Art.88 BauG 7/02 Stegenweg
Verfahren
- Publiziert
- 21.10.2026
- Einsprachen
- bis 20.11.2026
- Planauflage bei
- Gemeinde Köniz - Bauinspektorat Landorfstrasse 1 3098 Köniz
Einsprache
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Das Baugesuch und die Pläne können während der Einsprachefrist online und beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Bodelenweg 53, 3172 Niederwangen b. Bern