Baugesuch
Baugesuch · Neubrückstrasse 193, 3012 Bern · Einsprache möglich bis 04.12.2026, noch 28 Tage
Projekt
- Ort
- Neubrückstrasse 193, 3012 Bern
- Gemeinde
- Bern
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH152846763568
Verfahren
- Publiziert
- 04.11.2026
- Einsprachen
- bis 04.12.2026
- Planauflage bei
- Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern
Einsprache
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 4. Dezember 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern