Ersatzneubau Ladenlokal
Baugesuch · Lyssach · Einsprache möglich bis 07.12.2026, noch 31 Tage
Projekt
- Projekt
- Ersatzneubau Ladenlokal
- Projektart
- Neubau
- Gemeinde
- Lyssach
- Kanton
- Bern
Verfahren
- Publiziert
- 05.11.2026
- Einsprachen
- bis 07.12.2026
- Planauflage bei
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Einsprache
Auflagestelle: Gemeinde Lyssach, Hubelsgasse 24, 3421 Lyssach Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).