Fenstervergrösserung
Baugesuch · Neuhausen am Rheinfall
Projekt
- Projekt
- Fenstervergrösserung
- Gemeinde
- Neuhausen am Rheinfall
- Kanton
- Schaffhausen
Verfahren
- Publiziert
- 22.03.2024
- Einsprachen
- vom 22.03.2024 bis 21.04.2024
- Planauflage bei
- Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Chlaffentalstrasse 108 8212 Neuhausen
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.