Neubau Mobilfunkanlage
Baugesuch · Erlengasse 3, 8240 Thayngen
Projekt
- Projekt
- Neubau Mobilfunkanlage
- Ort
- Erlengasse 3, 8240 Thayngen
- Gemeinde
- Thayngen
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1643
- EGRID
- CH667108543534
- Zone
- Industriezone
Verfahren
- Publiziert
- 28.02.2025
- Einsprachen
- bis 31.03.2025
- Planauflage bei
- Einwohnergemeinde Thayngen Dorfstrasse 30 8240 Thayngen
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.