Erstellung Sichtschutz

Baugesuch · Hallauerstrasse 48, 8213 Neunkirch

Projekt

Projekt
Erstellung Sichtschutz
Ort
Hallauerstrasse 48, 8213 Neunkirch
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
3063
EGRID
CH345408792909

Verfahren

Publiziert
13.06.2025
Einsprachen
bis 03.07.2025
Planauflage bei
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft

Carmen Koch

Hallauerstrasse 48, 8213 Neunkirch