Bodenverschiebung/Terrainveränderung

Baugesuch · 989, 8222 Beringen

Projekt

Projekt
Bodenverschiebung/Terrainveränderung
Ort
989, 8222 Beringen
Gemeinde
Beringen
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
3358; 989

Verfahren

Publiziert
21.11.2025
Einsprachen
bis 22.12.2025
Planauflage bei
Gemeinde Beringen Zelgstrasse 8 8222 Beringen

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte