Neubau Einfamilienhaus

Baugesuch · Thayngen

Projekt

Projekt
Neubau Einfamilienhaus
Gemeinde
Thayngen
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
658
Zone
Wohnzone (W35)

Verfahren

Publiziert
06.03.2026
Einsprachen
bis 06.04.2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Thayngen Dorfstrasse 30 8240 Thayngen

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft

Martin und Barbara Leutwiler

Chnübrecherweg 11, 8240 Thayngen