Erweiterung Weinwanderweg Hallau
Baugesuch · 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
Projekt
- Projekt
- Erweiterung Weinwanderweg Hallau
- Ort
- 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
- Gemeinde
- Hallau
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 183
Verfahren
- Publiziert
- 08.05.2026
- Einsprachen
- bis 08.06.2026
- Planauflage bei
- Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.