Erweiterung Weinwanderweg Hallau

Baugesuch · 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064

Projekt

Projekt
Erweiterung Weinwanderweg Hallau
Ort
990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
Gemeinde
Hallau
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
183

Verfahren

Publiziert
08.05.2026
Einsprachen
bis 08.06.2026
Planauflage bei
Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte