Einbau einer Schleppgaube

Baugesuch · Thayngen · In der Einsprachefrist

Projekt

Projekt
Einbau einer Schleppgaube
Gemeinde
Thayngen
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
1142
Zone
Wohnzone (W50)

Verfahren

Publiziert
16.10.2026
Einsprachen
bis 16.11.2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Thayngen Dorfstrasse 30 8240 Thayngen

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft

Gabriella und Vincenzo Coronelli

Oberbildweg 14, 8240 Thayngen