Einbau einer Schleppgaube
Baugesuch · Thayngen · In der Einsprachefrist
Projekt
- Projekt
- Einbau einer Schleppgaube
- Gemeinde
- Thayngen
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1142
- Zone
- Wohnzone (W50)
Verfahren
- Publiziert
- 16.10.2026
- Einsprachen
- bis 16.11.2026
- Planauflage bei
- Einwohnergemeinde Thayngen Dorfstrasse 30 8240 Thayngen
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Gabriella und Vincenzo Coronelli
Oberbildweg 14, 8240 Thayngen