Anbringung Fassadenwerbung

Baugesuch · Thayngen · In der Einsprachefrist

Projekt

Projekt
Anbringung Fassadenwerbung
Gemeinde
Thayngen
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
341
Zone
Gewerbezone

Verfahren

Publiziert
30.10.2026
Einsprachen
bis 30.11.2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Thayngen Dorfstrasse 30 8240 Thayngen

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Grundeigentümer

Lorin Weiss

Staanackerstrasse 29, 8234 Stetten

Sati Stüssi

Staanackerstrasse 25, 8234 Stetten

Thomas Weiss

Staanackerstrasse 31, 8234 Stetten