Ersatz von Schleusentor Nr. 3

Baugesuch · Obere Schleusen 13 und 13a, 3800 Unterseen und Interlaken

Projekt

Projekt
Ersatz von Schleusentor Nr. 3
Ort
Obere Schleusen 13 und 13a, 3800 Unterseen und Interlaken
Kanton
Bern
EGRID
CH494626003549
Schutz
Gewässerschutzzone A und Schützenswertes K-Objekt
Beantragte Ausnahmen
Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG), Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV) und Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Verfahren

Publiziert
10.03.2021
Einsprachen
bis 12.04.2021, 20 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken und Gemein-de Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten und verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, Gewässerschutz und Bodenschutzlabor

CHE-113.569.066 · Reiterstrasse 11, 3013 Bern