Baugesuch
Baugesuch · 3818 Grindelwald
Projekt
- Ort
- 3818 Grindelwald
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH913574463758
Verfahren
- Publiziert
- 11.08.2021
- Einsprachen
- bis 13.09.2021, 30 Tage
- Planauflage bei
- Kanton Bern - RSTA Interlaken-Oberhasli
Einsprache
Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24 RPG) Auflage- und Einsprachefrist: 13. September 2021 Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Beteiligte
Bauherrschaft
Itramenstrasse 16a, 3818 Grindelwald