Neubau eines Mutterkuhlaufstalles mit einer Güllengrube

Baugesuch · Chrommengässli 10, 3775 Lenk

Projekt

Projekt
Neubau eines Mutterkuhlaufstalles mit einer Güllengrube
Ort
Chrommengässli 10, 3775 Lenk
Kanton
Bern
EGRID
CH273521694615
Beantragte Ausnahmen
- Umlegung eines eingedolten Gewässers - Überschreitung der Fassadenhöhe

Verfahren

Publiziert
12.01.2022
Einsprachen
bis 14.02.2022, 30 Tage
Planauflage bei
Bauverwaltung Lenk, Gemeindeverwaltung, Rawilstrasse 22, 3775 Lenk

Einsprache

Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt (das Bauvorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundes-/Kantonsbeitrag unterstützt). Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Marcel Perren

Chrommengässli 10, 3775 Lenk