Neufassung einer Quelle

Baugesuch · Buchen 18, 3623 Buchen

Projekt

Projekt
Neufassung einer Quelle
Ort
Buchen 18, 3623 Buchen
Kanton
Bern
EGRID
CH573595544668
Schutz
nein
Beantragte Ausnahmen
keine

Verfahren

Publiziert
12.01.2022
Einsprachen
bis 14.02.2022, 30 Tage
Planauflage bei
Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b 3623 Horrenbach

Einsprache

Die Baubewilligung für das oben erwähnte Bauvorhaben wurde durch den Gesamtentscheid vom 20. Dezember 2021 der Einwohnergemeinde Horrenbach - Buchen bereits erteilt. Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umwelt-schutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Die Akten liegen für die einspracheberechtigten Organisationen während den ordentlichen Bürostunden bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach - Buchen öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Poststempel) zu richten an: Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b 3623 Horrenbach. Ende Publikationstext

Beteiligte

Bauherrschaft

André Fankhauser

Buchen 18, 3623 Buchen