Sanierung Hofzufahrt
Baugesuch · Im Zun 629, 3814 Habkern
Projekt
- Projekt
- Sanierung Hofzufahrt
- Ort
- Im Zun 629, 3814 Habkern
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH462446352133
- Beantragte Ausnahmen
- Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) und Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
Verfahren
- Publiziert
- 02.02.2022
- Einsprachen
- bis 07.03.2022, 20 Tage
- Planauflage bei
- Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimtatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Beteiligte
Bauherrschaft
Im Zun, Schwendi 629, 3804 Habkern