Neubau eines Mistplatzes mit Güllengrube

Baugesuch · 3770 Zweisimmen

Projekt

Projekt
Neubau eines Mistplatzes mit Güllengrube
Ort
3770 Zweisimmen
Kanton
Bern
Schutz
Objektschutzwald
Beantragte Ausnahmen
- Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes - Unterschreiten des Waldabstandes

Verfahren

Publiziert
18.05.2022
Einsprachen
bis 20.06.2022, 30 Tage
Planauflage bei
Bauverwaltung Zweisimmen Gemeindeverwaltung Lenkstrasse 5 3770 Zweisimmen

Einsprache

Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt (das Bauvorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundes-/Kantonsbeitrag unterstützt). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Andreas Gobeli

Cholplatz 4, 3770 Zweisimmen