Wiederaufbau Scheune nach Brandfall

Baugesuch · Rinderstutzweg 1, 3818 Grindelwald

Projekt

Projekt
Wiederaufbau Scheune nach Brandfall
Projektart
Neubau
Ort
Rinderstutzweg 1, 3818 Grindelwald
Kanton
Bern
EGRID
CH902335654669
Beantragte Ausnahmen
Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Verfahren

Publiziert
17.08.2022
Einsprachen
bis 19.09.2022, 20 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Peter und Käthi Brawand

Regenmattestrasse 23, 3818 Grindelwald