Erweiterung des Kanalisationsnetzes Bustiglen

Baugesuch · Bustligen, 3818 Grindelwald

Projekt

Projekt
Erweiterung des Kanalisationsnetzes Bustiglen
Ort
Bustligen, 3818 Grindelwald
Kanton
Bern
EGRID
CH543546269412
Schutz
Gewässerschutzbereich Au und Flachmoore (Feuchtgebiete) Nr. 13438 und 13439
Beantragte Ausnahmen
- Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) - Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) - Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG) - Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG) - Unterschreiten Skipistenabstand (Art. 27 und Art. 55 GBR)

Verfahren

Publiziert
17.08.2022
Einsprachen
bis 19.09.2022, 20 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Bergschaft Wärgistal

Engelshausweg 6, 3818 Grindelwald