Neubau Autounterstand

Baugesuch · Bangerten 270b, 3076 Worb

Projekt

Projekt
Neubau Autounterstand
Ort
Bangerten 270b, 3076 Worb
Kanton
Bern
EGRID
CH173576774615
Schutz
Landschaftsschongebiet, Ortsbildschutzgebiet
Beantragte Ausnahmen
Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG Bauen im Landschaftsschongebiet, Art. 36 GBR

Verfahren

Publiziert
07.06.2023
Einsprachen
bis 07.07.2023, 30 Tage
Planauflage bei
Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Urs Mühlemann-Gasser

Bangerten 270a, 3076 Worb