Sanierung Regenmattenstrasse

Baugesuch · Regenmattenstrasse 1 - 23, 3818 Grindelwald

Projekt

Projekt
Sanierung Regenmattenstrasse
Ort
Regenmattenstrasse 1 - 23, 3818 Grindelwald
Kanton
Bern
EGRID
CH673523044656
Beantragte Ausnahmen
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG), Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Verfahren

Publiziert
25.10.2023
Einsprachen
bis 27.11.2023, 30 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald

Einsprache

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Grindelwald

CHE-115.053.514 · Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald