Erstellen Umschlagplatz für Strassenabrandmaterial

Baugesuch · Fuhren, 3535 Schüpbach

Projekt

Projekt
Erstellen Umschlagplatz für Strassenabrandmaterial
Ort
Fuhren, 3535 Schüpbach
Kanton
Bern
Beantragte Ausnahmen
- Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. a SG) - Unterschreiten des Abstandes von Hecken (Art. 12 Abs. 7 BR)

Verfahren

Publiziert
10.01.2024
Einsprachen
bis 09.02.2024, 30 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Signau, Dorfstrasse 5, 3534 Signau Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beteiligte

Bauherrschaft

Strasseninspektorat Emmental Andreas Hofer

Pfaffenboden, 3452 Grünenmatt