Umbau Ökonomieteil
Baugesuch · Neuhof 12, 3422 Kirchberg
Projekt
- Projekt
- Umbau Ökonomieteil
- Ort
- Neuhof 12, 3422 Kirchberg
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH386446358324
- Beantragte Ausnahmen
- - Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG)
Verfahren
- Publiziert
- 01.05.2024
- Einsprachen
- bis 03.06.2024, 30 Tage
- Planauflage bei
- Gemeinde Kirchberg (BE), Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg BE Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgliechsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Beteiligte
Bauherrschaft
Neuhof 12, 3422 Kirchberg