Abbruch bestehender Speicher

Baugesuch · Wydmatt 551, 3066 Stettlen

Projekt

Projekt
Abbruch bestehender Speicher
Ort
Wydmatt 551, 3066 Stettlen
Gemeinde
Bolligen
Kanton
Bern
EGRID
CH108035234692
Schutz
Keine (bis zur Rechtskraft des revidierten Bauinventars per 14. April 2023 als erhaltenswert eingestuft)
Beantragte Ausnahmen
Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 ff RPG

Verfahren

Publiziert
14.05.2025
Einsprachen
bis 13.06.2025, 30 Tage
Planauflage bei
Bauverwaltung Bolligen Flugbrunnenstrasse 16 3065 Bolligen

Einsprache

Vom 15. Mai 2025 bis 13. Juni 2025 können die Baugesuchunterlagen elektronisch via eBau eingesehen werden: (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/63801). Zudem liegen die Auflageakten bei der Bauverwaltung Bolligen während den Öffnungszeiten auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel bei der Bauverwaltung Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beteiligte

Bauherrschaft

Burgergemeinde Bern, Domänenverwaltung

CHE-101.196.981 · Bahnhofplatz 2, 3011 Bern