Neubau Einfamilienhaus mit Studio

Baugesuch · 3862 Innertkirchen

Projekt

Projekt
Neubau Einfamilienhaus mit Studio
Ort
3862 Innertkirchen
Kanton
Bern
Schutz
Ortsbilderhaltungsgebiet
Beantragte Ausnahmen
- Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Verfahren

Publiziert
13.08.2025
Einsprachen
bis 15.09.2025, 30 Tage
Planauflage bei
Auflagestelle: Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Natacha und Urs Steinacher

Innertkirchen