Neubau Einfamilienhaus mit Studio
Baugesuch · 3862 Innertkirchen
Projekt
- Projekt
- Neubau Einfamilienhaus mit Studio
- Ort
- 3862 Innertkirchen
- Gemeinde
- Innertkirchen
- Kanton
- Bern
- Schutz
- Ortsbilderhaltungsgebiet
- Beantragte Ausnahmen
- - Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
Verfahren
- Publiziert
- 13.08.2025
- Einsprachen
- bis 15.09.2025, 30 Tage
- Planauflage bei
- Auflagestelle: Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Beteiligte
Bauherrschaft
Natacha und Urs Steinacher
Innertkirchen