Weiternutzung Allwetterplatz / Reitplatz
Baugesuch · Oberaar, 3123 Belp
Projekt
- Projekt
- Weiternutzung Allwetterplatz / Reitplatz
- Ort
- Oberaar, 3123 Belp
- Gemeinde
- Belp
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH467046356805
- Schutz
- Landschaftsschutzgebiet
- Beantragte Ausnahmen
- • Bauten und Anlagen in Waldnähe Art. 25 KWaG
Verfahren
- Publiziert
- 22.10.2025
- Einsprachen
- bis 24.11.2025, 30 Tage
- Planauflage bei
- Gemeinde Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/240689
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Abteilung Planung und Infrastruktur einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprachegruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.