Abbruch Bauernhaus nach Brand

Baugesuch · Allmend 68, 3647 Reutigen

Projekt

Projekt
Abbruch Bauernhaus nach Brand
Ort
Allmend 68, 3647 Reutigen
Gemeinde
Reutigen
Kanton
Bern
EGRID
CH621707463506
Schutz
Keine / Ja
Beantragte Ausnahmen
Keine

Verfahren

Publiziert
29.04.2026
Einsprachen
bis 01.06.2026, 30 Tage
Planauflage bei
Gemeindeverwaltung Reutigen Dorfplatz 1 3647 Reutigen

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Franz Kernen

Stockentalstrasse 74, 3647 Reutigen