PV-Anlage auf Schrägdächern

Baugesuch · Rotachstrasse 40, 42, 43, 44, 45, 50, 51, 52, Gertrudstrasse 65, 68, 69, 70, 72, Nussbaumstrasse 16, 20, Saumstrasse 14, 22, 8003 Zürich

Projekt

Projekt
PV-Anlage auf Schrägdächern
Ort
Rotachstrasse 40, 42, 43, 44, 45, 50, 51, 52, Gertrudstrasse 65, 68, 69, 70, 72, Nussbaumstrasse 16, 20, Saumstrasse 14, 22, 8003 Zürich
Gemeinde
Zürich
Kanton
Zürich
Parzellen
WD2470, Kreis 3; WD3287, Kreis 3; WD3288, Kreis 3; WD2994, Kreis 3; WD2995, Kreis 3; WD2996, Kreis 3; WD2997, Kreis 3; WD2998, Kreis 3; WD3000, Kreis 3; WD3240, Kreis 3; WD3448, Kreis 3; WD8940, Kreis 3; WD8636, Kreis 3; WD8940, Kreis 3; WD2469, Kreis 3; WD2539, Kreis 3; WD2538, Kreis 3; WD2537, Kreis 3; WD8071, Kreis 3
Zone
Kernzone (QI5d)

Verfahren

Publiziert
14.11.2025
Planauflage bei
Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) digital eingesehen werden. Die digitale Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Dauer der Planauflage möglich. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die physische Planeinsicht im und durch das Amt für Baubewilligungen, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, wird nicht mehr angeboten. Interessenwahrung: Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids hat während der Dauer der Planauflage von 20 Tagen elektronisch über die Plattform eBaugesucheZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) zu erfolgen (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesucheZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG). Die nachfolgenden rechtlichen Hinweise sind nicht mehr aktuell. Begehren auf Zustellung können nicht mehr auf postalischem Weg erfolgen. Dauer der Planauflage: 14.11.2025 - 04.12.2025

Einsprache

Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50,-- erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).

Beteiligte