Baugesuche in Münchenwiler

Die Baugesuche, die in Münchenwiler zur Einsprache publiziert sind, die offenen zuerst: was gebaut wird, wo, auf welcher Parzelle und in welcher Zone, und bis wann Einsprache möglich ist.

In der Einsprachefrist
0
Baugesuche
3
Letzte Publikation
04.02.2026

Alle Baugesuche

3 Baugesuche

Neubau Weideunterstand, Futterlager mit Werkzeugschuppen und angrenzendem Allwetterauslaufplatz

Chanoz-Weg 1e, 1797 Münchenwiler · publiziert 04.02.2026

Neubau

eBau Nr. 2024-19382 ____________________ Bauvorhaben: Neubau Kiesweg und Wendeplatz zur Erschliessung des Reservoirs Bouley und zur Waldbewirtschaftung / Freilegen der Westfassade des Reservoirs sowie Rückbau der Aussentreppe und Einbau einer neuen Türe / temporäre Waldrodung ____________________ Standort: Bouleywald und Bouleyweg 13a, 1797 Münchenwiler, Parzelle Nr. 779 (QR 822), Nutzungszone: Wald, Koordinaten: 2’576’304 / 1’195’044 ____________________ Grundwasserschutzzone: S2 Gewässerschutzmassnahme: das Sauberabwasser wird über die Schulter entwässert ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - nicht forstliche Kleinbauten im Wald, Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV ____________________ Hinweise: - forstliche Baute im Wald, Art. 2 WaG und Art. 14 WaV - Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5ff WaV und Art. 19 KWaG ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenwiler, Grissachstrasse 30, 1797 Münchenwiler ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/231155; eBau Nummer: 2024-19382 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 08. August 2025 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 09. Juli 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bouley-Weg 13a, 1797 Münchenwiler · publiziert 09.07.2025

Neubau, Abbruch

Neubau Rundbogenhalle zur Lagerung von Stroh- und Heuballen

Gurwolfstrasse 33, 1797 Münchenwiler · publiziert 30.04.2025

Neubau

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