Baugesuche in Zuzwil (BE)
Die Baugesuche, die in Zuzwil (BE) zur Einsprache publiziert sind, die offenen zuerst: was gebaut wird, wo, auf welcher Parzelle und in welcher Zone, und bis wann Einsprache möglich ist.
- In der Einsprachefrist
- 0
- Baugesuche
- 4
- Letzte Publikation
- 11.03.2026
Alle Baugesuche
4 Baugesuche
Kleines Biotop (bereits realisiert)
3303 Zuzwil · Zuzwil (BE) · publiziert 11.03.2026
eBau Nr. 2025-12561 ____________________ Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine temporäre Messtelle am Ballmoosbach zur Überwachung der Wasserqualität bis am 31.12.2027 (Erneuerung der abgelaufenen Baubewilligung vom 10.05.2017) ____________________ Standort: Mettle Moosbach, 3303 Zuzwil und Brunnmatt Ballmoos, 3303 Jegenstorf, Parzellen-Nrn. 1061 (Zuzwil) / 1019, 1020, 1022, 1035, 1036, 1042, 1104 (Stromzufuhr Jegenstorf), Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’603’217 1’210’481 ____________________ Schutzzone/ -objekt: - Ufervegetation (Zuzwil) - geschützter Einzelbaum (Parzelle Nr. 1042) ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 6 Abs. 4 GBR und Art. 22 NHG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtlich Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie Art. 8 - 10 und 13 FiG - Strassenparzelle Nr. 1020 im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Zuzwil (BE), Oberdorf 12, 3303 Zuzwil BE ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/254102 eBau Nummer: 2025-12561 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 27. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Messstation verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 28. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Mettle Moosbach, 3303 Zuzwil · Zuzwil (BE) · publiziert 28.01.2026
Abbruch bestehendes Wohnhaus mit Schafstall. Ersatzneubau mit Wohnhaus und Autounterstand, PVA (thermisch)
Bifang 51, 3303 Zuzwil · Zuzwil (BE) · publiziert 03.09.2025
eBau Nr. 2024-1768 ___________________ Bauvorhaben: Sanierung nach Altlastenverordnung (AltlV) Kugelfang / Rückbau Zeigerstand und Kugelwalm ___________________ Standort: Sulzmatt 52a, 3303 Zuzwil, Parzellen-Nrn. 1064 und 1300, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’601’785 / 1’210’809 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Altlastensanierung ___________________ Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Zuzwil (BE), Oberdorf 12, 3303 Zuzwil BE Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/216855; eBau Nummer: 2024-1768 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 22. April 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 19. März 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Sulzmatt 52a, 3303 Zuzwil · Zuzwil (BE) · publiziert 19.03.2025
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Einsprache möglichEinsprachefrist abgelaufen