Saatgerät

Schweizer Design · 135130 · Gelöscht

Registereintrag

Registernummer
135130
Gesuchsnummer
2008-00453
Status
Gelöscht
Hinterlegung
Einzelhinterlegung
Klassen
08-01 Werkzeuge und Kleineisenwaren
Hinterlegt
08.05.2008
Eingetragen
10.07.2008
Veröffentlicht
15.07.2008
Gelöscht
08.05.2013
Grund
Nicht verlängert
Beschreibung
"Saatband-in-den-Boden-Zieher" Der "Saatband-in-den-Boden-Zieher" ist ein Gartenwerkzeug, welches das problemlose Ansäen mittels eines handelsüblichen Saatbandes ermöglicht. Der ganze Vorgang des "Aufackerns", "Bandeinlegens" und "mit-Erde-überdeckens", wird in einem Arbeitsgang erledigt. Dazu wird eine Saatbandrolle in die nachfüllbare Kunststoff-Kassette gesteckt, die wiederum im Werkzeugkörper eingerastet werden kann. Durch Ziehen oder Stossen des Gerätes wird das Saatband abgewickelt. Durch den pflugartigen Unterbau entsteht eine Rille in der Erde, in der das Band Platz findet. Der Blechschlitten garantiert einerseits die richtige Saattiefe und sorgt andererseits dafür, dass das Saatband wieder mit Erde überdeckt wird.
Quelle
Swissreg

Designs

Saatgerät, Abbildung 1Saatgerät, Abbildung 2Saatgerät, Abbildung 3

"Saatband-in-den-Boden-Zieher" Der "Saatband-in-den-Boden-Zieher" ist ein Gartenwerkzeug, welches das problemlose Ansäen mittels eines handelsüblichen Saatbandes ermöglicht. Der ganze Vorgang des "Aufackerns", "Bandeinlegens" und "mit-Erde-überdeckens", wird in einem Arbeitsgang erledigt. Dazu wird eine Saatbandrolle in die nachfüllbare Kunststoff-Kassette gesteckt, die wiederum im Werkzeugkörper eingerastet werden kann. Durch Ziehen oder Stossen des Gerätes wird das Saatband abgewickelt. Durch den pflugartigen Unterbau entsteht eine Rille in der Erde, in der das Band Platz findet. Der Blechschlitten garantiert einerseits die richtige Saattiefe und sorgt andererseits dafür, dass das Saatband wieder mit Erde überdeckt wird.

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 29.11.2013

    Gelöscht, Gebühr nicht bezahlt

    Veröffentlicht in Swissreg am 29.11.2013

  2. 15.07.2008

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 15.07.2008

Beteiligte

Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.