Textilienverzierungen
Schweizer Design · 142741 · In Kraft
Designs
Design 1
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 2
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 3
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 4
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 5
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Registereintrag
- Registernummer
- 142741
- Gesuchsnummer
- 2016-00724
- Status
- In Kraft
- Hinterlegung
- Sammelhinterlegung, 5 Designs
- Klassen
- 02-02 Bekleidung und Kurzwaren
- Hinterlegt
- 29.09.2016
- Eingetragen
- 25.11.2016
- Veröffentlicht
- 30.11.2016
- Geschützt bis
- 29.09.2026
- Verlängerbar bis
- 29.09.2041
- Priorität
- EM 003049824-0001 31.03.2016EM 003049824-0002 31.03.2016EM 003049824-0003 31.03.2016EM 003049824-0004 31.03.2016
- Beschreibung
- Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
- Verfahrenssprache
- Deutsch
- Quelle
- Swissreg
Verlauf
Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.
- 03.03.2022
Adresse der Vertretung geändert
- Vertreter/in
- Schaad, Balass, Menzl & Partner AG, Patent- und Markenanwälte, Dufourstrasse 101, 8034 Zürich → Schaad Balass Menzl & Partner AG, Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich
Veröffentlicht in Swissreg am 03.03.2022
- 15.10.2021
Verlängert
Veröffentlicht in Swissreg am 15.10.2021
- 30.11.2016
Eingetragen
Veröffentlicht in Swissreg am 30.11.2016
Beteiligte
Designerin/Designer
Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.