Textilienverzierungen

Schweizer Design · 142741 · In Kraft

Designs

Design 1

Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.

Design 2

Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.

Design 3

Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.

Design 4

Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.

Design 5

Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.

Registereintrag

Registernummer
142741
Gesuchsnummer
2016-00724
Status
In Kraft
Hinterlegung
Sammelhinterlegung, 5 Designs
Klassen
02-02 Bekleidung und Kurzwaren
Hinterlegt
29.09.2016
Eingetragen
25.11.2016
Veröffentlicht
30.11.2016
Geschützt bis
29.09.2026
Verlängerbar bis
29.09.2041
Priorität
EM 003049824-0001 31.03.2016
EM 003049824-0002 31.03.2016
EM 003049824-0003 31.03.2016
EM 003049824-0004 31.03.2016
Beschreibung
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Verfahrenssprache
Deutsch
Quelle
Swissreg

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 03.03.2022

    Adresse der Vertretung geändert

    Vertreter/in
    Schaad, Balass, Menzl & Partner AG, Patent- und Markenanwälte, Dufourstrasse 101, 8034 Zürich → Schaad Balass Menzl & Partner AG, Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich

    Veröffentlicht in Swissreg am 03.03.2022

  2. 15.10.2021

    Verlängert

    Veröffentlicht in Swissreg am 15.10.2021

  3. 30.11.2016

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 30.11.2016

Beteiligte

Designerin/Designer

Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.