Verpackungen für Lebensmittel

Schweizer Design · 143569 · In Kraft

Designs

Design 1

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 2

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 3

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 4

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 5

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 6

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 7

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 8

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Design 9

Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.

Registereintrag

Registernummer
143569
Gesuchsnummer
2017-00628
Status
In Kraft
Hinterlegung
Sammelhinterlegung, 9 Designs
Klassen
09-03 Verpackungen und Behälter
Hinterlegt
18.10.2017
Eingetragen
27.11.2017
Veröffentlicht
30.11.2017
Geschützt bis
18.10.2027
Verlängerbar bis
18.10.2042
Beschreibung
Die gestrichelten Linien stellen Perforationslinien dar, für welche Schutz beansprucht wird. Für die in gepunkteten Linien dargestellten Merkmale (welche gemäss den Europäischen Richtlinien stattdessen verschwommen dargestellt werden können, sog. "blurring") wird kein Schutz beansprucht. Die mit abwechselnden Punkten und Strichen dargestellten Linien zeigen die unbestimmte Länge der Verpackungen auf. Die Verpackungen können transparent oder farbig sein.
Verfahrenssprache
Deutsch
Quelle
Swissreg

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 23.09.2022

    Verlängert

    Veröffentlicht in Swissreg am 23.09.2022

  2. 30.11.2017

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 30.11.2017

Beteiligte

Designerin/Designer

Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.