Handläufe

Schweizer Design · 147330 · In Kraft

Registereintrag

Registernummer
147330
Gesuchsnummer
2023-00226
Status
In Kraft
Hinterlegung
Sammelhinterlegung, 10 Designs
Klassen
25-02 Bauten und Bauelemente
Hinterlegt
11.04.2023
Eingetragen
23.04.2023
Veröffentlicht
23.04.2023
Geschützt bis
11.04.2028
Verlängerbar bis
11.04.2048
Priorität
EM 015003412 17.11.2022
Verfahrenssprache
Deutsch
Quelle
Swissreg

Designs

Design 1

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2Handläufe, Abbildung 3

Das Muster betrifft einen Handlauf, der von einem mehrteiligen Profil gebildet wird. Der Handlauf bzw. das Handlauf-Profil setzt sich aus einem Unterteil und einem Oberteil zusammen, die miteinander verbunden sind. Das Handlauf-Profil weist einerseits Nuten für Beleuchtungselemente, z. B. LED-Streifen und andererseits Nuten für die Befestigung des Handlaufs an einer Wand auf. Das Muster zeigt das Handlaufprofil ohne eingesetzte Beleuchtungselemente und ohne eingesetzte Montageelemente. Die genaue Länge des Handlaufs ist nicht beansprucht, die Länge ist unbestimmt. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.

Design 2

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2Handläufe, Abbildung 3

Das Muster betrifft einen Handlauf, der von einem mehrteiligen Profil gebildet wird. Der Handlauf bzw. das Handlauf-Profil setzt sich aus einem Unterteil und einem Oberteil zusammen, die miteinander verbunden sind. Das Handlauf-Profil weist einerseits Nuten für Beleuchtungselemente, z. B. LED-Streifen, und andererseits Nuten für die Befestigung des Handlaufs an einer Wand auf. Das Muster zeigt das Handlaufprofil mit eingesetzten Beleuchtungselementen und ohne eingesetzte Montageelemente. Die genaue Länge des Handlaufs ist nicht beansprucht, die Länge ist unbestimmt. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.

Design 3

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2

Das Muster zeigt einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Profil, das ein Unterteil eines aus Unterteil und Oberteil zusammengesetzten Handlaufprofils darstellt. Die genaue Länge des Profils ist nicht beansprucht. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.

Design 4

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2Handläufe, Abbildung 3

Das Muster zeigt einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Profil, dass ein Oberteil eines aus Unterteil und Oberteil zusammengesetzten Handlaufprofils darstellt. Die genaue Länge des Profils ist nicht beansprucht. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.

Design 5

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2Handläufe, Abbildung 3

Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Verbindungselement, welches der Verbindung von zwei Handlaufprofilen dient. Das Verbindungs element setzt sich aus einem Oberteil einem Unterteil zusammen.

Design 6

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2Handläufe, Abbildung 3

Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich einen Teil eines Verbindungselementes für die Verbindung von zwei Handlaufprofilen. Das Muster betrifft das Unterteil eines solchen Verbindungselementes, das mit einem Oberteil verbunden wird.

Design 7

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2Handläufe, Abbildung 3

Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Teil eines Verbindungselementes für die Verbindung von zwei Handlaufprofilen. Das Muster betrifft das Oberteil eines solchen Verbindungselementes, das mit einem Unterteil verbunden wird.

Design 8

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2

Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich eine Endkappe, die auf das Ende eines Handlaufprofils bzw. Profilelementes aufgesteckt wird.

Design 9

Handläufe, Abbildung 1Handläufe, Abbildung 2

Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich eine Endkappe, die auf das Ende eines Handlaufprofils bzw. Profilelementes aufgesteckt wird.

Design 10

Handläufe, Abbildung 1

Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich einen Eckverbinder. Dieser Eckverbinder dient der Verbindung von zwei Handlaufprofilen unter einem Winkel, d. h. einer Verbindung über Eck.

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 17.09.2025

    Adresse der Vertretung geändert

    Vertreter/in
    Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern), Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 → Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG, Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14

    Veröffentlicht in Swissreg am 17.09.2025

  2. 23.04.2023

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 23.04.2023

Beteiligte

Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.