Baustelleninformationen, Derendingen

Weitere Bekanntmachungen · Derendingen · 13.06.2024

Publikation

Art
Weitere Bekanntmachungen
Unterart
Allgemeine Bekanntmachung zu Bau, Raum, Verkehr und Energie
Kanton
Solothurn
Gemeinde
Derendingen
Publiziert von
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Publiziert
13.06.2024
Frist
23.06.2024
Publikationsnummer
BA-SO65-0000000180

Text

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978

verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Bauarbeiten sind auf dem erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Fahrbahn wird eingeengt.

- Herabsetzen der Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf 30 km/h.

- Grossräumige Umleitungen für den Schwerverkehr werden signalisiert.

- Der Verkehr wird temporär mit Verkehrsdienst oder mit einer Lichtsignalanlage geregelt.

- Die Einmündungen der Biberiststrasse und der Gemeindestrassen in die Hauptstrasse sind zeitweise gesperrt. Entsprechende Umleitungen werden signalisiert.

- Umleitungen und Einführung eines Einbahnregimes auf der Hauptstrasse, Lindenstrasse und Kirchgasse.

- Anpassung des Vortritts entlang der Umfahrungsrouten.

- Zeitweise Einschränkung oder Sperrung privater und kommunaler Erschliessungen.

- Der Fuss- und Veloverkehr wird lokal umgeleitet.

- Zeitweise werden die Bushaltestellen verschoben (Beachten Sie die örtlichen Haltestelleninformationen).

- Im Bereich der Umleitungen werden vorhandene Längsparkplätze (Blaue Zone) aufgehoben.

Dauer: Montag, 24. Juni 2024 bis Dezember 2026

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Genannte Erlasse

In der Publikation genannt

Kontakt

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Rechtsmittel

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.