Baustelleninformationen, Nunningen

Weitere Bekanntmachungen · Nunningen · 02.10.2025

Publikation

Art
Weitere Bekanntmachungen
Unterart
Allgemeine Bekanntmachung zu Bau, Raum, Verkehr und Energie
Kanton
Solothurn
Gemeinde
Nunningen
Publiziert von
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Publiziert
02.10.2025
Frist
12.10.2025
Publikationsnummer
BA-SO65-0000000418

Text

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Grellingerstrasse in Nunningen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage (Busbevorzugung) geregelt.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt oder auf Vorankündigung gesperrt.

- Die Bushaltestellen «Nunningen, Engi» werden zeitweise verlegt.

Dauer:

Montag, 13. Oktober 2025 bis Ende November 2027

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Genannte Erlasse

In der Publikation genannt

Kontakt

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Rechtsmittel

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.