Öffentliche Planauflage, Zermatt
Raumplanung · Zermatt · 20.03.2026
Publikation
- Art
- Raumplanung
- Unterart
- Öffentliche Planauflage
- Kanton
- Wallis
- Gemeinde
- Zermatt
- Publiziert von
- Gemeinde Zermatt
- Publiziert
- 20.03.2026
- Frist
- 20.04.2026
- Publikationsnummer
- BA-VS10-0000001222
In der Publikation genannt
Kontakt
Gemeinde Zermatt - Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt
Rechtsmittel
Die öffentliche Auflage dauert vom 20. März 2026 bis und mit zum 20. April 2026. Während dieser Zeit können die Pläne und ergänzenden Dokumente (Planungsbericht nach Art. 47 RPV, Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)) auf der Bauabteilung oder online auf der Webpage der Einwohnergemeinde Zermatt (https://gemeinde.zermatt.ch/news) eingesehen werden. Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen direkt berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren gemäss Art. 35 ff. kRPG seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Zonennutzungsplan oder am Reglement vorgenommen.