Öffentliche Planauflage, Zermatt

Raumplanung · Zermatt · 12.06.2026

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Öffentliche Planauflage
Kanton
Wallis
Gemeinde
Zermatt
Publiziert von
Gemeinde Zermatt
Publiziert
12.06.2026
Frist
13.07.2026
Publikationsnummer
BA-VS10-0000001317

In der Publikation genannt

Kontakt

Gemeinde Zermatt Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt

Rechtsmittel

Gemäss den Bestimmungen der Artikel 36 und 37 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG) legt die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Zermatt die besagte Teilrevision des Nutzungsplans und des kommunalen Bau- und Zonenreglements während 30 Tagen öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Bauabteilung der Einwohnergemeinde Einsicht in das Dossier nehmen. Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten, und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Nutzungsplan und kommunalen Bau- und Zonenreglement berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde an den Staatsrat muss innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.