Öffentliche Planauflage – Waldfeststellung, Embd
Raumplanung · Embd · 27.10.2026
Publikation
- Art
- Raumplanung
- Unterart
- Öffentliche Planauflage
- Kanton
- Wallis
- Gemeinde
- Embd
- Publiziert von
- Gemeinde Embd
- Publiziert
- 27.10.2026
- Publikationsnummer
- BA-VS10-0000001469
Text
- Planauflage
- Waldfeststellung
Im Einverständnis mit der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft und in Anwendung von Art. 10 Abs. 2 und Art.13 Abs. 1 und 3 des eidgenössischen Waldgesetzes und Art. 6 und Art. 7 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über den Wald legt die Gemeinde Embd die Waldfeststellung in den Gebieten Ze Schirlinu, Obri Egga und Kalpetran öffentlich auf.
Diese Waldfeststellungen ersetzen die am 12. September 2001 homologierten Waldgrenzen im Bereich der Bauzonen auf dem Gemeindegebiet von Embd.
Es ist untersagt Eingriffe in die betroffenen Bestockungen vorzunehmen, die den Waldfeststellungsentscheid vorwegnehmen oder unterlaufen. Widerhandlungen werden von der Dienststelle gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. j der Verordnung über den Wald mit Busse bestraft.
In der Publikation genannt
Kontakt
Gemeinde Embd Kirchweg 18 3926 Embd
Rechtsmittel
Die Pläne und auch der erläuternde Bericht können auf der Gemeindekanzlei von Embd während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung von Embd einzureichen. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen werden die Pläne dem Staatsrat zum Entscheid vorgelegt (Art. 7 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung).