Öffentliche Mitwirkung – M, Läufelfingen

Raumplanung · Läufelfingen · 24.03.2025

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Öffentliche Planauflage
Kanton
Basel-Landschaft
Gemeinde
Läufelfingen
Publiziert von
Gemeinde Läufelfingen
Publiziert
24.03.2025
Frist
15.04.2025
Publikationsnummer
RP-BL10-0000000444

In der Publikation genannt

Kontakt

Gemeinde Läufelfingen Hauptstrasse 11 4448 Läufelfingen

Rechtsmittel

Mutation "Gewässerraum" – Nachbesserung nach regierungsrätlichem Beschluss (RRB Nr. 2021-967 vom 29. Juni 2021) – Homburgerbach (Bereich Parz. Nr. 3 bis Nr. 111) und Chille-bach (Bereich Parz. Nr. 84) zum Zonenplan Siedlung / Teilbereich Ortskern / Zonenplan Landschaft Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren, gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, ein. Folgender Entwurf wurde erarbeitet: – Zonenplan Siedlung / Teilbereich Ortskern / Zonenplan Landschaft 1:1‘000, Mutation "Gewässerraum" – Nachbesserung nach regierungsrätlichem Beschluss (RRB Nr. 2021-967 vom 29. Juni 2021) – Homburgerbach (Bereich Parz. Nr. 3 bis Nr. 111) und Chillebach (Bereich Parz. Nr. 84) Die Mitwirkungsauflage dauert 25.03.2025 bis 15.04.2025. Während dieser Zeit können die erarbeiteten Planungsentwürfe auf der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden bzw. der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Bei Fragen können persönliche Gespräche mit der Gemeinde terminiert werden. Hierfür ist mit der Gemeindeverwalterin Kontakt aufzunehmen (Carmen Duss Tel. 062 285 10 80). Allfällige Anregungen und Einwände sind in schriftlicher Form bis zum 15.04.2025 an den Gemeinderat zu richten. Dieser prüft die Eingaben und nimmt dazu in einem Mitwirkungsbericht Stellung, inwieweit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können. Der Mitwirkungsbericht wird öffentlich aufgelegt. Läufelfingen, 17. März 2025 Der Gemeinderat Läufelfingen