Öffentliche Planauflage, Laufen
Raumplanung · Laufen · 28.08.2025
Publikation
- Art
- Raumplanung
- Unterart
- Öffentliche Planauflage
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Gemeinde
- Laufen
- Publiziert von
- Stadt Laufen
- Publiziert
- 28.08.2025
- Frist
- 29.09.2025
- Publikationsnummer
- RP-BL10-0000000531
In der Publikation genannt
Kontakt
Stadt Laufen Vorstadtplatz 2 4242 Laufen
Rechtsmittel
Stadt Laufen Amtliche Vermessung (Los 10) nach Durchführung der Gesamtmelioration Wahlen & Laufen In der Gemeinde Wahlen und Laufen wurde bis Mai 2025 die amtliche Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Bundesvorschriften durchgeführt. Gemäss Art. 28 der Verordnung über die amtliche Vermessung VAV vom 18.11.1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV vom 12.06.2012 (SGS 211.53) werden folgende Bestandteile der amtlichen Vermessung Laufen Los 10, öffentlich aufgelegt: - - Pläne für das Grundbuch Laufen - Nr. 24 + 42, 1:1000, Feld (Teilgebiet im Perimeter) - Liegenschaftsbeschrieb Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Art. 7 Abs. 1 VAV die Rechtswirkung vom Eintrag im Grundbuch zu. Die Darstellung Ihres bezüglich der Lage und des Grenzverlaufs unveränderten Grundstücks können Sie im GeoView (www.geoview.bl.ch) des Geoportales des Kantons Basel-Landschaft oder anlässlich der öffentlichen Auflage einsehen. Diese findet in der Zeit vom 28. August 2025 bis 29. September 2025 in der Stadtverwaltung, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung statt. Zu dieser Zeit können Sie die neuen Pläne für das Grundbuch einsehen. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 061 795 97 93 an die Technische Leitung SUTTER AG, Herr Andreas Brodbeck, wenden. Neben den neuen Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstückflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der Grenzpunkte. Im Liegenschaftsbeschrieb ist das resultierende Flächenmass des jeweiligen Grundstücks, gerundet auf ganze Quadratmeter ersichtlich. Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstücks sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben. Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname usw. entgegengenommen; für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft bzw. dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen. Allfällige Einsprachen sind vom 28. August 2025 bis 29. September 2025 eingeschrieben und begründet an die Stadtverwaltung Laufen, «Einsprache öfftl. Auflage amtliche Vermessung», Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen, zu richten. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt. Stadt Laufen