Öffentliche Mitwirkung – Mutation Gewässerraum, Hölstein

Raumplanung · Hölstein · 16.10.2025

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Öffentliche Planauflage
Kanton
Basel-Landschaft
Gemeinde
Hölstein
Publiziert von
Gemeinde Hölstein - Raumplanung
Publiziert
16.10.2025
Frist
20.11.2025
Publikationsnummer
RP-BL10-0000000545

Text

Planauflage
Mutation Gewässerraum

Die Gemeinde Hölstein ist daran, entlang aller Gewässer im Siedlungsgebiet den Gewässerraum kommunal festzulegen. Damit kommt der Gemeinderat den Verpflichtungen aus dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, Art. 36a) bzw. aus der dazugehörigen Verordnung (GSchV Art. 41a ff.) nach.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass mit dem Gewässerraum alle Flächen, welche ein Gewässer zur Erfüllung seiner Funktionen benötigt, räumlich und öffentlich-rechtlich sichergestellt werden. Konkret geht es im Gesetz darum, die Uferbereiche der Gewässer vor weiterer Verbauung freizuhalten, sodass der Raum für zukünftige Revitalisierungsmassnahmen oder Massnahmen zum Hochwasserschutz zur Verfügung steht.

Mit der nun in die öffentliche Mitwirkung gegebenen Planung wird der Gewässerraum im Zonenplan Siedlung, im Teilzonenplan Ortskern, in den Quartierplänen «Im Täli» und «Tiefenmatt» und, wo nötig, im Zonenplan Landschaft festgelegt. Durch die rechtskräftige Festlegung eines Gewässerraums durch die Gemeinde, wird der bereits heute geltende, «provisorische» Gewässerraum nach den Übergangsbestimmungen gemäss Gewässerschutzverordnung aufgehoben. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass die heute auf den betroffenen Parzellen geltenden Einschränkungen reduziert werden können.

Der Gemeinderat führt gemäss §7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes für die Mutation des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

In der Publikation genannt

Kontakt

Gemeinde Hölstein - Raumplanung Bündtenweg 40 4434 Hölstein

Rechtsmittel

Die Mutationsunterlagen zum Gewässerraum liegen vom Montag, 20. Oktober 2025 bis zum Donnerstag, 20. November 2025 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Bündtenweg 40, 4434 Hölstein, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Alle Unterlagen des Mitwirkungsverfahren sind auch auf der Homepage der Gemeinde Hölstein unter www.hoelstein.ch/Wir für Sie/Aktuelle Bau- und Raumplanungsprojekte abrufbar. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 20. November 2025 schriftlich an den Gemeinderat Hölstein zu richten. Diese werden, soweit sie sich als sachdienlich erweisen, in die weitere Planung aufgenommen.