Öffentliche Mitwirkung, Reigoldswil

Raumplanung · Reigoldswil · 10.09.2026

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Öffentliche Planauflage
Kanton
Basel-Landschaft
Gemeinde
Reigoldswil
Publiziert von
Einwohnergemeinde Reigoldswil
Publiziert
10.09.2026
Frist
15.10.2026
Publikationsnummer
RP-BL10-0000000685

In der Publikation genannt

Kontakt

Einwohnergemeinde Reigoldswil Dorfplatz 2 4418 Reigoldswil

Rechtsmittel

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Reigoldswil für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Die Unterlagen liegen vom 10.9.2026 bis zum 12.10.2026 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 2, 4418 Reigoldswil, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.reigoldswil.ch, aufgeschaltet. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 15.10.2026 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat