Öffentliche Mitwirkung, Reigoldswil
Raumplanung · Reigoldswil · 10.09.2026
Publikation
- Art
- Raumplanung
- Unterart
- Öffentliche Planauflage
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Gemeinde
- Reigoldswil
- Publiziert von
- Einwohnergemeinde Reigoldswil
- Publiziert
- 10.09.2026
- Frist
- 15.10.2026
- Publikationsnummer
- RP-BL10-0000000685
In der Publikation genannt
Kontakt
Einwohnergemeinde Reigoldswil Dorfplatz 2 4418 Reigoldswil
Rechtsmittel
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Reigoldswil für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Die Unterlagen liegen vom 10.9.2026 bis zum 12.10.2026 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 2, 4418 Reigoldswil, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.reigoldswil.ch, aufgeschaltet. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 15.10.2026 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat